Bei Liegenschaften im Privatvermögen können insbesondere die Unterhaltskosten, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden.
Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:
· Aufwendungen für Reparaturen und Renovationen, soweit diese keine Wertvermehrung zur Folge haben (Instandhaltungs- und Instandstellungskosten);
· energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen;
· die jährlichen Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden und Haftpflicht;
· die mit dem Grundbesitz verbundenen jährlichen Abgaben, wie Gebühren für Dolenreinigung und Feuerschau;
· die Kosten des laufenden Unterhalts;
· die Kosten der Verwaltung durch Dritte;
· die Kosten für Vermietung, Erhebung der Mietzinse, Betreibungen, Ausweisungen und Prozesse mit Mietern;
· die Ausgaben für Reinigung, Beleuchtung und Heizung von Vorräumen, Treppenhaus, Kellerräumen und Estrich in Miethäusern, soweit diese Kosten vom Hauseigentümer bestritten werden;
· die Einlagen in den Reparatur- oder Erneuerungsfonds (Art. 712 l ZGB) von Stockwerkeigentümergemeinschaften, sofern diese Mittel nur zur Bestreitung von Unterhaltskosten für die Gemeinschaftsanlagen verwendet werden;
· die den Erträgen aus Liegenschaften gegenüberstehenden Baurechtszinsen;
· die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten, die der Steuerpflichtige auf Grund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin vorgenommen hat, soweit diese Arbeiten nicht subventioniert sind;
· Ausgaben für nachträglich erstellte Luftschutzbauten sowie für die Beschaffung von obligatorischen Einrichtungen, soweit diese Kosten vom Eigentümer der Liegenschaft getragen werden müssen;
· erhebliche Ausgaben für bauliche Massnahmen, welche auf behördliche Auflage hin vorgenommen werden, sofern die behördliche Anordnung auf eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zurückzuführen ist und aus der auferlegten baulichen Vorkehr keine Wertvermehrung resultiert.
Nicht abzugsberechtigt sind hingegen:
· wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserungen von Liegenschaften;
· Lebenshaltungskosten, wie die Kosten für das Telefonabonnement, die Konzessionsgebühren für Radio und Fernsehen
· Verbrauchskosten (inkl. Grundgebühr) für Strom, Gas, Heizöl, Kehricht, Wasser und Abwasser
· Grundeigentümerbeiträge, wie Strassen-, Trottoir-, Dolen-, Werkleitungs-, Perimeterbeiträge und Kanalisationsanschlussgebühren;
· Quartierplan- und Vermessungskosten, Güterzusammenlegungs- und Meliorationskosten;
· die mit dem Erwerb von Liegenschaften verbundenen Abgaben und übrigen Kosten, wie Handänderungsgebühren, Handänderungssteuern, Insertionskosten, Mäklerprovisionen, an Stelle des Veräusserers übernommene Grundstückgewinnsteuer
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