Die Ueberschreibung einer Immobilie erfolgt grundsätzlich in vier Phasen:
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Entscheidung des Käufern und Bezahlung einer Anzahlung auf ein Sperrkonto des Notars.
Anschließend wird dieser den Kaufvertrag vorbereiten. -
Notariatstermin mit Unterzeichnung des (dadurch beglaubigten) Kaufvertrages beim Notar.
In diesem Vertrag wird der Termin der Bezahlung durch und des Überganges von Nutzen und Gefahr auf den Käufer festgehalten. -
Bezahlung des gesamten Kaufpreises durch den Käufer auf das Sperrkonto des Notars.
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Uebergabe des Hauses und Eintrag der Handänderung durch den Notar im Grundbuchamt.
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