Infos für Käufer und Verkäufer von Immobilien im Tessin

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Ausländerkaufbewilligung Lex Koller

 

Die Kaufbewilligung für Nicht-Schweizer ist nie eine Frage des Objektes, sondern immer der erwerbenden Person.
In gewissen Gemeinden gibt es Restriktionen (die für Schweizer und Nicht-Schweizer gelten !) betreffend der Nutzung (nur Bewohner mit Niederlassung und Dauerwohnsitz, also keine Ferienhäuser) von Immobilien.
 
Der Kauf von Grundstücken oder Immobilien im Tessin durch ausländische Staatsbürger setzt die Erteilung einer Kaufbewilligung voraus.

Als Privatperson ist es recht kompliziert, diese Bewilligung zu erhalten.
In der Regel ist es deutlich einfacher und schneller, wenn der mit der Ueberschreibung beauftragte Notar die administrativen Erfordernisse für die Kaufbewilligung erledigt. Der Notar wird vorab gewisse Abklärungen vornehmen um die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung beurteilen zu können. Sofern auf Grund der Sachlage keine Probleme zu erwarten sind, wird die Erlangung die Erlangung der Kaufbewilligung als Bedingung für das Zustandekommen des Kaufvertrages notariell festgehalten. Sollte die Bewilligung nicht erteilt werden, wäre der Kaufvertrag hinfällig.

Die Kosten für die Erwerbsbewilligung betragen zirka CHF 3'000.- nebst Gebühren (je nach Kaufpreis zwischen CHF 700.- und CHF 1300.-).
Die maximale Wohnfläche darf nicht mehr als 200 m2 sein, die Grundstücksgrösse nicht mehr als 1'000 m2 betragen. Dies gilt für das gesamte Wohneigentum des Ausländers in der Schweiz.
Die Dauer des Verfahrens beträgt zirka 3 Monate.
Die Anzahl der jährlichen Bewilligungen ist kontingentiert, wobei diese Beschränkung zur Zeit kein grosses Problem ist.

Die „Bilateralen II“ (die Schweizer Verträge mit der EU) haben übrigens einen nur geringen Einfluss auf dieses Verfahren.